HolidayCheck.deVorsicht beim Souvenirkauf
Zoff am Zoll vermeiden
Exotische Mitbringsel aus dem Urlaub sind beliebt. Doch es ist streng reguliert, was nach Deutschland eingeführt werden darf und was nicht. So wissen die Experten: Wer eine Hand voll Sand vom Urlaubsparadies mitbringt, wird keine Probleme bekommen. Anders sieht es jedoch bei Muscheln oder Korallen aus. Viele Arten sind geschützt und dürfen nicht ins Urlaubsgepäck. Das Reiseportal HolidayCheck.de verrät, von welchen Souvenirs Reisende lieber die Finger lassen sollten!
Bei Pflanzen ist es zwar verlockend, ein paar Samen mitzunehmen oder einen Ableger abzuschneiden und im heimischen Garten wieder einzupflanzen. Aber auch hier ist Vorsicht geboten. Einige Pflanzenarten gefährden das heimische Ökosystem. Grundsätzlich dürfen Pflanzen nur eingeführt werden, wenn diese aus Betrieben oder Gegenden stammen, die frei von schädlichen Organismen sind. Dieses sollte man sich durch Pflanzengesundheitszeugnis unbedingt bestätigen lassen.
Bei Schmuck gilt es, genau auf das verarbeitete Material zu achten. Schmuckstücke aus Glas, Steinen, Kokosnuss und Holz können bedenkenlos mit nach Hause genommen werden. Zähne, Korallen, Hörner und Panzer sollten grundsätzlich nicht gekauft werden. Ausnahme: Herkunft und Art des Produkts können vom Händler als unbedenklich bescheinigt werden.
Vorsicht auch beim Kauf von Antiquitäten, besonders in arabischen Ländern! So zählen beispielsweise in der Türkei Fossilien und alte Münzen zu Kultur- und Naturgütern des Landes und sind staatliches Eigentum. Der Begriff "Antiquität" wird von den Zollbehörden oft sehr weit ausgelegt. Sogar alt aussehende Gegenstände oder bearbeitete Steine und Tonscherben können unter die Regel fallen.
Wer eine Tasche aus Schlangenleder oder Elfenbeinschmuck im Gepäck hat, muss mit empfindlichen Strafen am Zoll rechnen. Urlauber sollten darauf achten, dass beim Kauf entsprechender tierischer Produkte ein amtliches Zertifikat die legale und unbedenkliche Herkunft bescheinigt. Von lebenden Tieren sollte man auf jeden Fall die Finger lassen.
Was zum Spottpreis als echte Markenware angepriesen wird, ist meist eine mehr oder weniger gut gemachte Fälschung. Am deutschen Zoll kann die Freude über ein Schnäppchen jedoch schnell getrübt werden. Die Einfuhr von Plagiaten ist strengstens verboten. Der Zoll kann die Ware beschlagnahmen und ein Bußgeldverfahren einleiten.
Auch das Einführen von Lebensmitteln tierischer Herkunft wie Fleisch, Wurst, Fisch, Käse, Eier und Milchprodukten aus Nicht-EU-Ländern ist grundsätzlich verboten. Eine Ausnahme besteht, wenn ein Tierarzt die vorgeschriebenen Dokumente prüft und eine Fleischkontrolle vornimmt.
09.08.11
Manuela Gotthartsleitner-Wagner
Wertvolle Tipps und Reiseberichte für Weltenbummler bei Parvan.de
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